Erwägungsgrund 2 32007R0327
Wegen der — durch die Feiertage des Jahres 2007 bedingten — nicht regelmäßigen Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union wird der Zeitraum zwischen der Einreichung der Anträge und dem Tag der Lizenzerteilung während dieser Feiertage für eine ordnungsgemäße Marktverwaltung zu kurz sein und sollte deshalb verlängert werden.