Erwägungsgrund 2 32007R0328
Wegen der — durch die Feiertage des Jahres 2007 bedingten — nicht regelmäßigen Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union ist der Zeitraum zwischen der Einreichung der Anträge und dem Tag der Lizenzerteilung in diesen Fällen für eine ordnungsgemäße Marktverwaltung zu kurz. Er sollte deshalb verlängert werden.