Art. 3 32007R0324VERORDNUNG (EG) Nr. 324/2007 DER KOMMISSION vom 23. März 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0940VERORDNUNG (EG) Nr. 940/2007 DER KOMMISSION vom 7. August 2007 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation eines im Register geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben eingetragenen Namens (Noix du Périgord (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R1040VERORDNUNG (EG) Nr. 1040/2007 DER KOMMISSION vom 10. September 2007 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Melon du Quercy (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R1440VERORDNUNG (EG) Nr. 1440/2007 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0903VERORDNUNG (EG) Nr. 903/2007 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0652VERORDNUNG (EG) Nr. 652/2007 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.