Erwägungsgrund 2 32010R0033
In seinem Urteil in der Rechtssache C-165/07, Skatteministeriet/Ecco Sko A/S, hat der Gerichtshof der Europäischen Union für diesen Zweck einen „Gehtest“ eingeführt. Dabei soll überprüft werden, ob das Material des Oberteils dem Fuß genügend Halt bietet, um dem Benutzer das Laufen zu ermöglichen.