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Die gemäß dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten werden in elektronischer Form von einer Organisation, die von den zuständigen nationalen Behörden bestimmt wird, an die zentrale Dateneingangsstelle von Eurostat übermittelt. Bei der Übermittlung wird ein geeigneter, von Eurostat angegebener Austauschstandard angewendet.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die nach Maßgabe dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten in elektronischer Form unter…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem zwischen der Kommission…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 verlangten Daten und Metadaten in elektronischer Form in…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die validierten Daten und Metadaten in elektronischer Form. Die Kommission (Eurostat) legt das…
Die Indizes und Metadaten werden von den Mitgliedstaaten in elektronischer Form an die Kommission (Eurostat) übermittelt. Die Übermittlung erfolgt gemäß…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die vierteljährlichen Daten und die entsprechenden Metadaten in elektronischer Form an die Kommission (Eurostat). Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.