Art. 3 32007R1519VERORDNUNG (EG) Nr. 1519/2007 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 418/2001 und (EG) Nr. 162/2003 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 2. Juli 2007.
Art. 2 32007R0733VERORDNUNG (EG) Nr. 733/2007 DES RATES vom 22. Februar 2007 über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Kanada zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. August 2007.
Art. 3 32007R1151VERORDNUNG (EG) Nr. 1151/2007 DES RATES vom 26. September 2007 zur übergangsweisen Eröffnung von autonomen Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. September 2007.
Art. 2 32007R0337VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 337/2007 DES RATES vom 27. März 2007 zur Änderung der Erstattungstabelle für Dienstreisen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften nach Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Januar 2007
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2007.
Art. 2 32006R1882VERORDNUNG (EG) Nr. 1882/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Nitratgehalts von bestimmten Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. März 2007.
Art. 2 32007R0568VERORDNUNG (EG) Nr. 568/2007 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 996/97 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für gefrorenes Rindersaumfleisch des KN-Codes 0206 29 91
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2007.