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Die fakultative Modulation sollte im umfassenderen Kontext der Gemeinschaftsmittel für die ländliche Entwicklung gesehen werden. Ihr Beitrag sollte unter anderem anhand der Folgenabschätzungen der Mitgliedstaaten geprüft werden. Die Kommission wird auf der Grundlage dieser Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ende 2008 einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung vorlegen.
Die Mitgliedstaaten, die die fakultative Modulation anwenden, und die Kommission überprüfen genau die Auswirkungen der Durchführung der fakultativen Modulation,…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 31. Dezember 2008 einen Bericht über die Anwendung der fakultativen Modulation vor, dem…
Um fundierte Entscheidungen über die Anwendung der fakultativen Modulation treffen zu können, sollten die Mitgliedstaaten gründliche Bewertungen der…
Die Mitgliedstaaten, die die fakultative Modulation anzuwenden beabsichtigen, führen eine Bewertung der Auswirkungen der Anwendung der fakultativen Modulation…
In Abweichung von Artikel 2 Absatz 1 legt jeder Mitgliedstaat, der regional gestaffelte Sätze der fakultativen Modulation gemäß Absatz 1 des vorliegenden…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse ihrer quantitativen und qualitativen Bewertung und fügt gegebenenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.