Erwägungsgrund 5 32007R0378
Bei der Verwendung der infolge der Anwendung der fakultativen Modulation frei werdenden Mittel dürfen die Obergrenzen des ELER-Beitrags gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 nicht zur Anwendung kommen. Abweichungen von der genannten Verordnung sollten daher vorgesehen werden. Die Bestimmungen zur Vorfinanzierung im Rahmen des ELER gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sollten bei diesen Mitteln nicht zur Anwendung kommen.