Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sind gemeinsame Regelungen für den ELER und andere Fonds, für die ein gemeinsamer Rahmen gilt, festgelegt. Diese Verordnung sollte für aus dem ELER geförderte Programme für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 sowie für die Programmjahre 2021 und 2022 weiter gelten.
Erwägungsgrund 7 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen