Art. 23 Abs. 1 32008R0517VERORDNUNG (EG) Nr. 517/2008 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen
Die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 wird aufgehoben.
Art. 6 Abs. 1 32004R2103VERORDNUNG (EG) Nr. 2103/2004 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2004 zur Übermittlung von Daten über bestimmte Fischereien in den Westlichen Gewässern und in der Ostsee
Die Verordnung (EG) Nr. 2092/98 wird aufgehoben.
Art. 28 Abs. 2 32009R0223VERORDNUNG (EG) Nr. 223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Verordnung (EG) Nr. 322/97 wird aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.