Art. 23 32008R0517
Aufhebung
(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 wird aufgehoben.
(2)
Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IX zu lesen.