Erwägungsgrund 18 32006D0771BESCHLUSS Nr. 771/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
In diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Finanzrahmen festgelegt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen…
Erwägungsgrund 12 32005D0854BESCHLUSS Nr. 854/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Finanzrahmen festgelegt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen…
Erwägungsgrund 16 32005D0456BESCHLUSS NR. 456/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2005 über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Finanzrahmen festgesetzt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen…
Art. 6 Abs. 1 32005D0456BESCHLUSS NR. 456/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2005 über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Finanzrahmen für die Durchführung von Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen dieses Beschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008…
Erwägungsgrund 3 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Mit dem Beschluss 2003/798/EG hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um einen ersten weiteren Fünfjahreszeitraum genehmigt.
Art. 6 Abs. 1 32005D0854BESCHLUSS Nr. 854/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Finanzrahmen für die Durchführung von Maßnahmen der Gemeinschaft gemäß diesem Beschluss wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008…