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Durch das Interne Abkommen werden die einzelnen Finanzrahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend „EEF“ genannt), der Beitragsschlüssel und die Beiträge zum 10. EEF festgelegt, der EEF-Ausschuss und der Ausschuss für die Verwaltung der aus dem EEF finanzierten Investitionsfazilität (nachstehend „IF-Ausschuss“ genannt) eingerichtet sowie die Gewichtung der Stimmen und das Prinzip der qualifizierten Mehrheit für diese Ausschüsse festgelegt.
Die Modalitäten für die Zahlung der Beiträge der Mitgliedstaaten zu dem mit dem Internen Abkommen eingerichteten 10. Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend…
Der durch Artikel 8 des Internen Abkommens eingerichtete Ausschuss für den Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF-Ausschuss“) führt einen…
Zur Durchführung des EEF sollte über das Verfahren für die Programmierung, Prüfung und Genehmigung der Hilfe entschieden sowie detaillierte Bestimmungen für die…
Bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens gilt die Geschäftsordnung des Ausschusses für den Europäischen Entwicklungsfonds nur für die Programmierung und die…
Der Beitragsschlüssel und der Beitrag Bulgariens und Rumäniens zum 10. Europäischen Entwicklungsfonds gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Internen…
Der Rat hat am 27. März 2003 die Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds angenommen, die den Rechtsrahmen für die finanzielle Verwaltung des 9.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.