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Um die Fangmöglichkeiten für Sandaal gemäß Anhang IID Nummer 8 der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 so früh wie möglich festzusetzen, wird die Versuchsfischerei im April und in der ersten Maihälfte durchgeführt. Daher müssen die Bedingungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale in der Nordsee für 2007 so bald wie möglich eingeführt werden —
Versuchsfischerei in Bezug auf den Sandaalbestand darf frühestens zum 1. April 2010 durchgeführt werden und muss spätestens zum 6. Mai 2010 beendet werden. Die…
Für norwegische Fischereifahrzeuge wird die Versuchsfischerei auf Sandaale in EG-Gewässern des ICES-Gebiets IV nach dem 6. Mai 2007 nur erlaubt, wenn
In Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 sind Fangbeschränkungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale im ICES-Gebiet IV festgesetzt. Gemäß den Fußnoten zu…
Der Sandaalbestand in der Nordsee wird mit Norwegen geteilt, aber derzeit nicht von den beiden Parteien gemeinsam bewirtschaftet. Im Anschluss an Beratungen…
Mit dieser Verordnung werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 festgesetzten Quoten für die…
Die endgültigen Fangbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Bereichen IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Bereichs IIa sollen auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.