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Der Sandaalbestand in der Nordsee wird mit Norwegen geteilt, aber derzeit nicht von den beiden Parteien gemeinsam bewirtschaftet. Im Anschluss an Beratungen zwischen der Gemeinschaft und Norwegen am 30. März 2007 wurde eine Vereinbarung über Bedingungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale in der Nordsee getroffen. Die Vereinbarung ist in Gemeinschaftsrecht umzusetzen.
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung…
Um die Fangmöglichkeiten für Sandaal gemäß Anhang IID Nummer 8 der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 so früh wie möglich festzusetzen, wird die Versuchsfischerei im…
Die endgültigen Fangbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Bereichen IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Bereichs IIa sollen auf der…
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung…
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in der vorliegenden Verordnung…
Auf der Grundlage der gemäß Absatz 1 erhaltenen Angaben erstellt die Kommission eine Liste aller gemeinschaftlichen Fischereifahrzeuge, die sich an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.