Erwägungsgrund 1 32007R0643
Mit der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 werden für 2007 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen festgelegt.