Erwägungsgrund 4 32007R0643
Mit der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 wurden die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für Roten Thun bis zu einer Einigung über die endgültige Aufteilung dieser Bestände im Rahmen der ICCAT-Konvention vorläufig festgesetzt.