Erwägungsgrund 2 32007R0647
Einige der Wirkstoffe von der Liste in der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 wurden nie als Pflanzenschutzmittel gemäß der Richtlinie 91/414/EWG in Verkehr gebracht und hätten daher nicht in die Liste aufgenommen werden sollen. Diese Wirkstoffe sollten von der Liste gestrichen werden.