Verordnung (EG) Nr. 658/2007 der Kommission vom 14. Juni 2007 über finanzielle Sanktionen bei Verstößen gegen bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit Zulassungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates erteilt wurden · KAPITEL III
Der Zulassungsinhaber hat während des Verstoßverfahrens Recht auf juristischen Beistand.
Art. 22 32007R0658Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen