Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 46 gilt für alle oder einen Teil der Zwischenzahlungen auf der Ebene der Prioritätsachsen oder der Programme.
Die Kommission kann die Zwischenzahlungen ganz oder teilweise aussetzen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die Kommission hebt die vollständige oder teilweise Aussetzung der Zwischenzahlungen auf, wenn der Mitgliedstaat die für die Aufhebung der Aussetzung…
In den Durchführungsrechtsakten zur Bestimmung der monatlichen Zahlungen gemäß Artikel 21 Absatz 3 bzw. zu den Zwischenzahlungen gemäß Artikel 32 wird den gemäß…
Im Einklang mit Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, mit denen die Zwischenzahlungen für das…
Die Kommission kann die Zwischenzahlungen auf der Ebene der Prioritätsachsen oder der Programme ganz oder teilweise aussetzen, sofern a) das Verwaltungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.