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Die Hilfe für ein bestimmtes begünstigtes Land stützt sich — sofern vorhanden — auf die in den folgenden Unterlagen festgelegten Prioritäten: — Europäische Partnerschaft, — Beitrittspartnerschaft, — nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands, — Berichte und Strategiepapier im jährlichen Erweiterungspaket der Kommission, — Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, — Verhandlungsrahmen. Auch die in den einzelstaatlichen Strategien festgelegten Prioritäten werden berücksichtigt, sofern sie mit den Zielen und dem Anwendungsbereich der Heranführungshilfe nach der IPA-Verordnung vereinbar sind. KAPITEL II Allgemeiner Rahmen für die Durchführung
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