Erwägungsgrund 3 32007R0718
Um Kohärenz, Koordinierung und Effizienz zu gewährleisten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen, sind gemeinsame Vorschriften für die Durchführung der Hilfe nach der IPA-Verordnung für alle fünf IPA-Komponenten erforderlich. Den Besonderheiten der einzelnen IPA-Komponenten ist jedoch Rechnung zu tragen.