Erwägungsgrund 5 32007R0718
Die nach der IPA-Verordnung gewährte Hilfe muss mit der Politik und den Maßnahmen der Gemeinschaft in Bereich der Außenhilfe vereinbar sein.
Die nach der IPA-Verordnung gewährte Hilfe muss mit der Politik und den Maßnahmen der Gemeinschaft in Bereich der Außenhilfe vereinbar sein.