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Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 beginnt das Wirtschaftsjahr für die Erzeugnisse des Zuckersektors am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Das Wirtschaftsjahr 2006/07 beginnt jedoch am 1. Juli 2006 und endet am 30. September 2007. Es erstreckt sich also über 15 Monate und nicht wie ein normales Wirtschaftsjahr über 12 Monate.
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 läuft das Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001…
In der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission sind besondere Übergangsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2006/07, das erste Wirtschaftsjahr der Anwendung…
Da das Wirtschaftsjahr 2007/08 bereits begonnen hat, sollte diese Verordnung erst ab dem Wirtschaftsjahr 2008/09 anwendbar sein, um zu vermeiden, dass die…
Um die unter Anrechnung auf das Wirtschaftsjahr 2005/06 außerhalb der Quoten erzeugten Zuckermengen besser verwalten zu können, ist den Unternehmen die…
Für die Berechnung, die Festsetzung und die Erhebung der Produktionsabgaben des Wirtschaftsjahrs 2005/06 müssen bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.…
Da das Wirtschaftsjahr 2004/05 am 1. Oktober 2004 begonnen hat und bereits Verträge zwischen den Erzeugerorganisationen und den Verarbeitern vereinbart worden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.