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Angesichts der Länge des Wirtschaftsjahrs 2006/07 sieht Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission eine Übergangsquote für Isoglukose vor, um eine Zuteilung zu gewährleisten, die der des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs entspricht.
Einige Mitgliedstaaten gewähren Zuckerquoten an Unternehmen, die auf die Herstellung von Zucker durch Extraktion aus Melasse spezialisiert sind. Es handelt sich…
In der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission sind besondere Übergangsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2006/07, das erste Wirtschaftsjahr der Anwendung…
Die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/07 zugeteilten Übergangsquoten dürfen nur genutzt werden, wenn das betreffende…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 können zusätzliche Isoglucosequoten zugeteilt werden. Die Mitgliedstaaten müssen diese Quoten auf die…
Folgender Absatz 3a wird eingefügt: „(3a) Für das Wirtschaftsjahr 2006/07 teilen die Mitgliedstaaten jedem Unternehmen, das gemäß Artikel 7 Absatz 2 der…
Italien, Litauen und Schweden verteilen die zusätzlichen Isoglucosequoten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 so über eines oder mehrere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.