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Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft, den Färöern, Island, Norwegen und der Russischen Föderation wurde am 18. Januar 2007 eine Einigung über die Fangmöglichkeiten für den atlanto-skandischen (norwegischen frühjahrslaichenden) Heringsbestand im Nordostatlantik erzielt. Nach dieser Vereinbarung ist die Zahl der Lizenzen für Gemeinschaftsschiffe von 77 auf 93 anzuheben. Die Vereinbarung sollte in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden.
Im Anschluss an Konsultationen zwischen der Gemeinschaft, den Färöern, Island, Norwegen und der Russischen Föderation vom 18. Januar 2007 wurde eine…
(2) Namens- und Flaggenänderungen sowie zusätzliche Informationen über die Schiffe sind abrufbar auf der NEAFC-Website: www.neafc.org ANHANG IV TEIL I…
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Fischereiabkommen oder dazugehörigen Protokollen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen , den…
Die Gemeinschaft hat mit Norwegen Konsultationen über die Bewirtschaftung der Bestände an im Frühjahr laichendem norwegischen Hering (skandinavischem…
Im Anschluss an Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und den Färöern wurde am 23. Februar 2006 der gegenseitige Zugang zu den Beständen von Blauem Wittling…
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Abkommen oder Protokollen über die Fischereibeziehungen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.