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Die Union hat nach dem Verfahren, das in dem Fischereiabkommen über die Fischereibeziehungen mit den Färöern vorgesehen ist, mit diesem Vertragspartner zusätzliche Konsultationen über die gegenseitigen Regelungen in Bezug auf die Fangmöglichkeiten für skandinavischen Atlantikhering und Blauen Wittling für 2015 geführt; daher müssen Fangmöglichkeiten für diese Bestände festgelegt werden.
Die Fangmöglichkeiten für Schiffe der Union in norwegischen und färöischen Gewässern und für Schiffe Norwegens und der Färöer in Unionsgewässern sowie die…
Die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in norwegischen und färöischen Gewässern sowie für norwegische und färöische Schiffe in Unionsgewässern und die…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen und den Färöern vorgesehen ist, mit…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen und den Färöern vorgesehen ist, mit…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Island vorgesehen…
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.