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Die Zollkontingente der Gemeinschaft für die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Waren aus der Türkei werden ab 2007 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Jahres zu den in diesem Anhang genannten Bedingungen eröffnet. Vorraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Zollkontingente ist die Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR. gemäß dem Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei.
Die Zollkontingente der Gemeinschaft für die Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen, die im Anhang aufgeführt sind, werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008…
Die in Anhang II aufgeführten Zollkontingente der Gemeinschaft für die zollfreie Einfuhr von Waren mit Ursprung in Bulgarien werden jährlich vom 1. Januar bis…
Die im Anhang aufgeführten jährlichen Gemeinschaftszollkontingente für Einfuhren von Erzeugnissen mit Ursprung in Algerien werden für den Zeitraum vom 1.…
Die im Anhang aufgeführten Zollkontingente der Gemeinschaft für Waren mit Ursprung in Rumänien werden für das Jahr 2005 vom 1. Dezember 2005 bis zum 31.…
Im Jahr 2007 werden die in den Absätzen 1 und 2 genannten Zollkontingente für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember für die vollen in den Absätzen…
Die im Anhang genannten Zollkontingente werden jedes Jahr vom 1. Januar an für einen Zeitraum von zwölf Monaten eröffnet. Im Jahr 2003 wird jedoch, außer bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.