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Die Verordnung (EG) Nr. 2026/2005 wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung aufgehoben. Von der Menge des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.0232 werden die Mengen jener Teigwaren abgezogen, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2026/2005 (mit der laufenden Nummer 09.0205) zwischen dem 1. Januar 2007 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung eingeführt wurden.
Die Verordnung (EG) Nr. 2026/2005 der Kommission vom 13. Dezember 2005 zur Eröffnung von Zollkontingenten für das Jahr 2006 und die darauf folgenden Jahre für…
Die Mengen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 seit dem Beginn der Zeiträume für die Kontingente, die am 1. Mai 2004 innerhalb der laufenden Nummern…
Die Mengen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2497/2001 und der Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 seit dem 1. Januar 2004 im Rahmen der Zollkontingente mit den…
Die Warenmengen, die den durch die Verordnung (EG) Nr. 1446/2002 eröffneten Zollkontingenten mit der Laufenden Nr. 09.5463, Nr. 09.5487 und Nr. 09.5479…
Mengen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 im Rahmen von am 1. Januar 2005 noch laufenden Kontingents- oder Referenzmengenzeiträumen in den…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Mit Ausnahme der Nummern 1 und 2 des Anhangs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.