Erwägungsgrund 35 32019R0125
Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für die Ausführer sollten die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, einem Ausführer während eines festgelegten Zeitraums für alle seine Lieferungen von Arzneimitteln an einen bestimmten Endverwender eine Globalgenehmigung zu erteilen, in der erforderlichenfalls eine Menge angegeben wird, die der normalerweise vom Endverwender benötigten Menge dieser Güter entspricht. Eine solche Genehmigung sollte eine Gültigkeitsdauer von einem bis drei Jahren haben, die um bis zu zwei Jahre verlängert werden könnte.