Erwägungsgrund 15 32007R0834
Zur Vermeidung einer Belastung der Umwelt, insbesondere von natürlichen Ressourcen wie Boden und Wasser, sollte in der ökologischen/biologischen tierischen Erzeugung grundsätzlich für eine enge Verbindung zwischen tierischer Erzeugung und dem Land, für geeignete mehrjährige Fruchtfolgen und die Fütterung der Tiere mit ökologischen/biologischen Pflanzenerzeugnissen, die im Betrieb selbst oder in benachbarten ökologisch/biologisch wirtschaftenden Betrieben erzeugt werden, gesorgt werden.