Erwägungsgrund 37 32007R0834
Diese Verordnung sollte ab einem Zeitpunkt gelten, der der Kommission hinreichend Zeit lässt, die zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen zu erlassen.
Diese Verordnung sollte ab einem Zeitpunkt gelten, der der Kommission hinreichend Zeit lässt, die zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen zu erlassen.