Erwägungsgrund 6 32007R0834
Zu diesem Zweck sollte die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau/die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.