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Macht der Beklagte während des Verfahrens ein Recht auf Aufrechnung geltend, so sollte diese Forderung nicht als Widerklage im Sinne dieser Verordnung gelten. Daher sollte der Beklagte nicht verpflichtet sein, das in Anhang I vorgegebene Klageformblatt A für die Inanspruchnahme eines solchen Rechts zu verwenden.
Macht der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend, die mit der in der Klage geltend gemachten Forderung nicht in rechtlichem Zusammenhang steht,…
Das Recht eines Insolvenzgläubigers zur Aufrechnung wird von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt, wenn er nach dem für die Forderung des…
Einwände gegen Forderungen nach diesem Teil berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung unbeschadet des § 18 Absatz 1 nur, soweit die…
Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen der Aufrechnung mit einem Anspruch (§ 1), dessen Erfüllung in diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, nicht entgegen. § 395…
Das Recht eines Gläubigers, mit seiner Forderung gegen eine Forderung des Versicherungsunternehmens aufzurechnen, wird von der Einleitung von…
Aufrechnung Ist das Recht zur Aufrechnung nicht vertraglich vereinbart, so gilt für die Aufrechnung das Recht, dem die Forderung unterliegt, gegen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.