Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)
Diese Verordnung ist unabhängig von der Art des angerufenen Gerichts anwendbar.
Erwägungsgrund 8 Rom IIKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen