Art. 2 32011R0969VERORDNUNG (EU) Nr. 969/2011 DER KOMMISSION vom 29. September 2011 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 400/2010 des Rates (Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus der Republik Korea angemeldet oder nicht) zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines koreanischen Ausführers von diesen Maßnahmen, Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls gegenüber den von diesem Ausführer bezogenen Einfuhren und zollamtlicher Erfassung der letztgenannten Einfuhren
Für die in Artikel 1 genannten Einfuhren wird der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 400/2010 eingeführte Antidumpingzoll außer Kraft gesetzt.
Art. 2 32009R0692VERORDNUNG (EG) Nr. 692/2009 DER KOMMISSION vom 30. Juli 2009 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1001/2008 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung unter anderem in Malaysia (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls auf die Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Für die in Artikel 1 genannten Einfuhren wird der mit der Verordnung (EG) Nr. 1001/2008 eingeführte Antidumpingzoll außer Kraft gesetzt.
Art. 2 32010R0006VERORDNUNG (EU) Nr. 6/2010 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2010 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnungen (EG) Nr. 1292/2007 und (EG) Nr. 367/2006 des Rates (Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und eines endgültigen Ausgleichszolls auf Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Indien und Ausweitung dieser Zölle auf unter anderem aus Israel versandte Einfuhren dieser Ware) zum Zwecke der Prüfung der Möglichkeit einer Befreiung eines israelischen Ausführers von diesen Maßnahmen sowie zur Aufhebung des Antidumpingzolls gegenüber den Einfuhren dieses Ausführers und zur zollamtlichen Erfassung der letztgenannten Einfuhren
Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1292/2007 eingeführte Antidumpingzoll wird für die in Artikel 1 genannten Einfuhren aufgehoben.
Art. 2 32008R1082VERORDNUNG (EG) Nr. 1082/2008 DER KOMMISSION vom 4. November 2008 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung unter anderem in Malaysia (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware eines Ausführers in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Der mit der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 eingeführte endgültige Antidumpingzoll wird für die in Artikel 1 genannten Einfuhren außer Kraft gesetzt.
Art. 2 32009R0241VERORDNUNG (EG) Nr. 241/2009 DER KOMMISSION vom 20. März 2009 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat mit Ursprung unter anderem in Russland (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 eingeführte Antidumpingzoll wird für die in Artikel 1 genannten Einfuhren außer Kraft gesetzt.