Erwägungsgrund 6 32007R0962
Damit die für den Einfuhrzollkontingentszeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 erteilten Einfuhrlizenzen bis zum Ende dieses Zeitraums gültig sind, sollte vorgesehen werden, dass diese Änderung ab dem am 1. Juli 2007 beginnenden Kontingentszeitraum Anwendung findet.