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Es ist angezeigt, die Bedingungen, die Verfahren und die Häufigkeit der Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen des Risikomanagements festzulegen.
angemessene Grundsätze und Verfahren für ihr Risikomanagement festzulegen und auf Dauer anzuwenden und gegebenenfalls eine Risikotoleranzschwelle festzulegen;…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Kontrolle, die Inspektionen und die Durchsetzung der Vorschriften ohne jede Diskriminierung hinsichtlich der…
Die Mitgliedstaaten schreiben den beaufsichtigten Unternehmen vor, dass auf Konglomeratsebene ein angemessenes Risikomanagement und angemessene interne…
Die Kontrolltätigkeiten und -methoden sollten sich auf das Risikomanagement unter systematischer und umfassender Verwendung von Abgleichverfahren durch die…
Es empfiehlt sich, die Bestimmungen über die Dokumentation, Buchführung sowie Häufigkeit und Modalitäten der Kontrollen festzulegen. In diesem Zusammenhang ist…
Die Mitgliedstaaten sollten Risikobewertungen und Pläne zur Gefahrenabwehr genehmigen und deren Anwendung in ihren Häfen überwachen. Um Störungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.