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Der Handel mit Fischereierzeugnissen aus der IUU-Fischerei mit der Gemeinschaft sollte verboten werden. Um die Wirksamkeit dieses Verbots zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass alle gehandelten Fischereierzeugnisse, die in die Gemeinschaft eingeführt oder aus der Gemeinschaft ausgeführt werden, im Einklang mit internationalen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls mit anderen für das betreffende Fischereifahrzeug geltenden Vorschriften gefischt wurden, wird für jeglichen Handel mit Fischereierzeugnissen mit der Gemeinschaft ein Bescheinigungssystem eingeführt.
Mit dieser Verordnung wird ein Union ssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei…
Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Fängen von IUU-Fischereifahrzeugen ist verboten, und dementsprechend werden die Fangbescheinigungen für solche…
Die Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93, sehen ein umfassendes System für die Kontrolle der rechtmäßigen Herkunft…
Im Rahmen dieses Systems sollte als Grundvoraussetzung für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft eine Bescheinigung verlangt werden. Diese…
Wichtig ist, dass dieses Bescheinigungssystem für alle Einfuhren von Erzeugnissen aus der Meeresfischerei in die Gemeinschaft und für alle Ausfuhren solcher…
Die Gemeinschaft sollte unbedingt abschreckende Maßnahmen gegenüber Fischereifahrzeugen treffen, die IUU-Fischerei betreiben und gegen die der betreffende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.