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Neben Handlungsweisen, die in gravierender Weise gegen Fischereivorschriften verstoßen, sollten auch die Durchführung von unmittelbar mit IUU-Fischerei zusammenhängenden Geschäften, einschließlich des Handels mit Fischereierzeugnissen aus der IUU-Fischerei oder der Einfuhr solcher Erzeugnisse, sowie die Fälschung von Dokumenten als schwere Verstöße angesehen werden, für die die Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Höchstmaß für administrative Sanktionen annehmen müssen.
Abschluss von Geschäften, die unmittelbar mit IUU-Fischerei zusammenhängen, einschließlich des Handels mit sowie der Einfuhr, Ausfuhr, Verarbeitung oder…
Für die Zwecke von Absatz 1 gelten Vorgänge, bei denen es sich um IUU-Fischerei oder um schwere Verstöße gemäß Artikel 42 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008…
als schwere Verstöße gemäß Artikel 90 Absatz 3 Buchstaben a bis f, h, i, j, l und n der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eingestuft werden.
Angesichts des Ausmaßes und der Dringlichkeit des Problems sollte die Gemeinschaft entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen wesentlich härter gegen…
Um Ermittlungen über der IUU-Fischerei verdächtigte Fischereifahrzeuge zu erleichtern und die Fortsetzung des mutmaßlichen Verstoßes zu verhindern, sollten für…
Gehen Flaggenstaaten nicht wirksam gegen Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge vor, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen, so sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.