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In Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es im Hinblick auf das Hauptziel, also zur Unterbindung der IUU-Fischerei, notwendig und angemessen, Regeln für die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen aufzustellen. Diese Verordnung geht gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags nicht über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinaus.
Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Verwirklichung der…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Aufstellung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die…
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Verwirklichung der grundlegenden Ziele der Erleichterung des Handels bei gleichzeitigem Schutz des…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Aufstellung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über den…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen und den sicheren Betrieb von Schiffen sowie die Verhütung von…
Entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, die Abzweigung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.