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Um den Luftverkehrsbinnenmarkt zu vollenden, sollten noch bestehende Beschränkungen, die zwischen Mitgliedstaaten angewendet werden, etwa Beschränkungen beim Code-Sharing auf Strecken nach Drittländern oder bei der Preisfestsetzung auf Strecken nach Drittländern mit einer Zwischenlandung in einem anderen Mitgliedstaat (Flüge der sechsten Freiheit), aufgehoben werden.
Wenn ein wirklicher Binnenmarkt für Dienstleistungen geschaffen werden soll, müssen die in den Rechtsvorschriften bestimmter Mitgliedstaaten noch enthaltenen…
Ungeachtet der Bestimmungen zweiseitiger Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und vorbehaltlich der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft…
Um eine effizientere und durchgängige Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den Luftverkehrsbinnenmarkt zu erreichen, ist eine Reihe von…
Gemeinsame Regeln zur Erreichung dieses Ziels sollten nach einem sinnvollen Zeitplan eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass über die bestehenden…
Darüber hinaus sollte eine erneute Kontrolle von Fluggästen oder ihrem Gepäck bei Ankunft mit Flügen aus Drittländern, deren Luftsicherheitsstandards denen…
Die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verkehrsunternehmen aus den Mitgliedstaaten, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.