Erwägungsgrund 3 32008R1019
Die Verwendung sauberen Wassers für unzerteilte Fischereierzeugnisse und zur äußeren Reinigung von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken stellt kein Risiko für die öffentliche Gesundheit dar, sofern von den Lebensmittelunternehmen Kontrollverfahren — insbesondere basierend auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP-Grundsätze) — entwickelt und angewandt werden, mit denen sichergestellt wird, dass dieses Wasser keine Kontaminationsquelle ist.