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Aus dem Gutachten des Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 30. August 2004 bezüglich der Toxizität von Fischereierzeugnissen der Familie der Gempylidae geht hervor, dass Fischereierzeugnisse dieser Familie, insbesondere Ruvettus pretiosus und Lepidocybium flavobrunneum, beim Verzehr unter bestimmten Bedingungen Magen-Darm-Störungen hervorrufen können. Anhang III Abschnitt VIII Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Bedingungen für das Inverkehrbringen dieser Fischereierzeugnisse.
Kleine Mengen von Fischereierzeugnissen, die zu den Arten der Schlangenmakrelen, Ölfische oder Rhizinusfische (Gempylidae) gehören, insbesondere Buttermakrelen…
ein Hinweis, dass das Fischereierzeugnis Stoffe enthalten kann, die nach dem Verzehr zu Verdauungsstörungen führen können,
Abweichend von Absatz 1 kann die Einfuhr von Fischereierzeugnissen auch nach den in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 festgelegten besonderen…
Aus der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 30. August 2004 geht hervor, dass Fischereierzeugnisse der Familie Gempylidae,…
Fischereierzeugnisse, die aus giftigen Fischen der Familien Tetraodontidae, Molidae, Diodontidae und Canthigasteridae hergestellt worden sind, dürfen nicht in…
Diese Bedingungen gelten für frische, zubereitete und verarbeitete Fischereierzeugnisse dieser Fischarten. Jedoch können auch bei gefrorenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.