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Für die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Holzhandels muss die Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems gewährleisten, dass die Verfahren zur Überführung von Holzprodukten mit FLEGT-Genehmigung in den zollrechtlich freien Verkehr die Einfuhrverfahren nicht ungebührlich verzögern. Aus diesem Grunde muss dafür Sorge getragen werden, dass die Verfahren für die Prüfung und Anerkennung der FLEGT-Genehmigungen so einfach und praktikabel wie möglich sind, ohne dass dabei die Glaubwürdigkeit des Systems in Frage gestellt wird.
„Genehmigungssystem im Rahmen des Aktionsplans ‚Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor‘ “ (im Folgenden „FLEGT-Genehmigungssystem“…
Um die notwendige Sicherheit hinsichtlich der Legalität der betreffenden Holzprodukte zu gewährleisten, bewertet die Kommission vorhandene Systeme, mit denen…
Um die Wirksamkeit des FLEGT-Genehmigungssystems sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden nachprüfen, dass für die Holzprodukte, die für die…
Im Rahmen dieses Systems beabsichtigt die Gemeinschaft, mit Ländern und regionalen Organisationen (FLEGT-Partnerländer) freiwillige Partnerschaftsabkommen zu…
Die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 legt die gemeinschaftlichen Verfahren für die Durchführung des FLEGT-Genehmigungssystems fest und enthält unter anderem die…
Der EU-Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ („Forest Law Enforcement, Governance and Trade“ — „FLEGT“) enthält…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.