Erwägungsgrund 5 32005R2173
Zu diesem Zweck sollte die Gemeinschaft mit Ländern und regionalen Organisationen freiwillige Partnerschaftsabkommen schließen, durch die ein Partnerland oder die regionale Organisation rechtsverbindlich verpflichtet wird, das Genehmigungssystem innerhalb des in dem jeweiligen Partnerschaftsabkommen festgelegten Zeitrahmens zur Anwendung zu bringen.