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Die Aufgabe der Festlegung und Überprüfung der gemeinsamen technischen Spezifikationen sollte einem geeignetem Gremium, dem Energy-Star-Büro der Europäischen Gemeinschaft, übertragen werden, damit das Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte effizient und neutral umgesetzt werden kann. Dieses Büro sollte sich aus nationalen Vertretern und Vertretern der interessierten Parteien zusammensetzen.
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Das Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte sollte ferner die im Rahmen der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.…
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in den Artikeln 8 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 2422/2001 des Europäischen…
Das auf dem Abkommen basierende Energy-Star-Programm der Gemeinschaft sollte mit anderen auf freiwilliger Basis durchgeführten, den Energieverbrauch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.