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Der Bürogerätemarkt entwickelt sich schnell weiter. Daher ist es wichtig, das Potenzial für die Erzielung eines Höchstmaßes an Energieeinsparung und Umweltschutz, durch die Förderung des Angebots an Strom sparenden Geräten und der Steigerung der entsprechenden Nachfrage ergibt, häufig neu abzuschätzen. Aus diesem Grund sollte die Kommission ermächtigt werden, mit Unterstützung eines gemeinschaftlichen Beratungsgremiums aus Vertretern der Mitgliedstaaten und aller interessierten Kreise regelmäßig zu prüfen, ob die in Anhang C des Abkommens enthaltenen gemeinsamen Spezifikationen für Bürogeräte überarbeitet werden sollten, und bestimmte Entscheidungen zur Durchführung des Abkommens zu treffen, beispielsweise über die Gestaltung des in Anhang A enthaltenen Energy-Star-Emblems und über die in Anhang B enthaltenen Leitlinien für die Nutzung des Emblems.
Die Kommission, die vom EUESB unterstützt wird, überwacht die Marktdurchdringung der Produkte, die das gemeinsame Emblem tragen, und die Entwicklung der…
Bei der Ausarbeitung des Standpunkts der Gemeinschaft zu Änderungen des Verzeichnisses der Bürogeräte in Anhang C des Abkommens trägt die Kommission etwaigen…
Auf der Grundlage des Abkommens überprüft die Europäische Kommission gemeinsam mit dem US-amerikanischen Bundesumweltamt (EPA) in Abhängigkeit von den sich…
Das Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte sollte ferner die im Rahmen der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.…
Das auf dem Abkommen basierende Energy-Star-Programm der Gemeinschaft sollte mit anderen auf freiwilliger Basis durchgeführten, den Energieverbrauch…
Im Hinblick auf die Vorbereitung einer Änderung der gemeinsamen Spezifikationen und der Bürogeräte-Kategorien im Sinne des Anhangs C des Abkommens sind die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.