Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Modalitäten und der Aufbau der in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 vorgesehenen Qualitätsberichte werden in Anhang 2 festgelegt.
Die Qualitätsberichte werden der Kommission jährlich bis spätestens 31. August übermittelt und beziehen sich auf das vorangegangene Kalenderjahr. Der erste Qualitätsbericht wird bis spätestens 31. August 2011 übermittelt.
Der Qualitätsbericht gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 ist der Kommission jährlich vor dem 31. August zu übermitteln und muss sich auf…
Die Kriterien für die Qualitätsbewertung und der Inhalt der Qualitätsberichte wie erwähnt in Abschnitt 7 der Anhänge I und II zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002…
Für die Anwendung der in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 festgelegten Qualitätsmaßstäbe sind die Modalitäten, der Aufbau und die…
Die Mitgliedstaaten legen ihren Qualitätsbericht alle zwei Jahre bis spätestens 31. Mai des betreffenden Jahres vor.
Ab dem Jahr 2025 und beginnend in diesem Jahr legen die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht vor, der gemäß den im Anhang festgelegten…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission von 2003 an jährliche Qualitätsberichte vor. Der Inhalt dieser Berichte wird von der Kommission festgelegt. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.