Erwägungsgrund 2 32008R1064
Da die Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien anhält und zusätzliche Zeit erforderlich ist, um die diesbezügliche Lage für die Marktbeteiligten zu klären, ist es angezeigt, für Einfuhren mit diesem Ursprung den Zeitraum für die Beantragung der Einfuhrlizenzen für den genannten Kontingentsteilzeitraum um einen weiteren Monat zu verschieben.